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Nach Monaten der Verhandlungen hätte das Gebäudeenergiegesetz nun durch den Bundestag kommen sollen. Doch dann schaltete sich das Bundesverfassungsgericht ein. Das „Heizungsgesetz“ steht damit vor einer weiteren Hürde.

Das GEG im Überblick

Was steckt eigentlich hinter dem Gebäudeenergiegesetz? Das GEG existiert bereits seit 2020 und enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Über die Jahre hinweg setzte die Regierung mehrere Aktualisierungen durch. Ein Beispiel dafür ist die „Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent“ von 2023.

Nachhaltige Heizungen ab 2024

Hier kommt das sogenannte „Heizungsgesetz“ ins Spiel, das im Grunde ein weiteres Update für das GEG ist. Dieses soll die Abhängigkeit von fossilen Energien im Gebäudebereich überwinden. Im März 2022 hatte die Regierungskoalition beschlossen, dass ab 2024 „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll“. Der Kabinettsbeschluss dazu erfolgte am 19. April 2023. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt die Novelle klare Investitionsanreize und gewährleistet einen pragmatischen Übergang.

Stolpern vor der Zielgeraden

Nun sollte der Bundestag über das Gesetz beraten und letztendlich abstimmen. Das jedoch findet so schnell nicht statt: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag genau das zu untersagen. „Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen“, schreibt das Bundesverfassungsgericht dazu.

Heilmann nämlich sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestags verletzt. Der Gesetzesentwurf müsste den Abgeordneten 14 Tage vor der Abstimmung schriftlich vorliegen – dies sei nicht der Fall gewesen.

Sondersitzung im Juli?

Was wird nun aus den Plänen der Ampel-Koalitionen, das Gesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden? Damit diese Zeitplanung standhält, hätte der Gesetzesentwurf am Freitag im Bundestag beschlossen werden sollen. Eine Sondersitzung im Juli findet nicht statt. Mieter oder Haus- und Wohnungsbesitzer, die nach Monaten der politischen Verhandlungen Klarheit wünschen, brauchen letztendlich noch ein wenig Geduld.

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH

Titelbild: © Romolo Tavani / stock.adobe.com

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