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Die Corona-Maßnahmen fallen. Das öffentliche Leben soll künftig wieder so laufen wie früher. Und auch die Europäische Zentralbank (EZB) beendet ihre Spezialprogramme.

Freedom Day

Andere europäische Länder machten es bereits vor: Sie beendeten ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie und feierten den sogenannten „Freedom-Day“. Vonseiten der Bundesregierung heißt es nun, dass die meisten Schutzmaßnahmen in diesen Tagen außer Kraft treten. Es bestehen jedoch Anschlussregelungen, die unter anderem einen Basis-Schutz für die Risikogruppen vorsehen. In Regionen mit einem „gefährlichen Infektionsgeschehen“ sind zudem strengere Maßnahmen möglich.

Grünes Licht bei der EZB 

Nun hat der Rat der EZB entschieden, die im April 2020 eingesetzten Maßnahmen zur Dämpfung der Auswirkungen der Pandemie stufenweise auslaufen zu lassen. Dabei hat der EZB-Rat geprüft, welche Auswirkungen dies hat, zum Beispiel was die Verfügbarkeit von Sicherheiten unter den Geschäftspartnern des Eurosystems betrifft. Auch die Risiken des phasenweisen Auslaufens hat der Rat vorab unter die Lupe genommen. Geschäftspartnern des Eurosystems bleibt ausreichend Zeit zur Anpassung und soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1

Die ersten Maßnahmen beginnen am 8. Juli 2022. Zunächst einmal soll die Reduzierung von Abschlägen zur Bewertung von Sicherheiten für alle Vermögenswerte auf zehn Prozent absinken (aktuell sind es 20 Prozent). Außerdem plant die EZB, die Notenbankfähigkeit von Sicherheiten, deren Kreditratings sich seit dem 7. April 2020 zu sehr verschlechtert haben, nicht länger aufrechtzuerhalten. Und drittens will die EZB das Limit für ungesicherte Schuldtitel wieder auf 2,5 Prozent absenken. Die nationalen Zentralbanken sollen den betroffenen Gegenparteien die Einzelheiten mitteilen.

Schritt 2

Der zweite Schritt beginnt im Juni 2023. Hier sieht die EZB voraus, einen neuen Zeitplan für Bewertungsabschläge einzuführen. Grundlage dafür soll ihre Risikotolerant für Kreditgeschäfte vor der Pandemie sein. Die allgemeine Reduzierung der Bewertungsabschläge um zehn Prozent soll fallen. Weitere Einzelheiten dazu will die EZB zu gegebener Zeit bekanntgeben. 

Schritt 3

Und im März 2024 dann will die EZB die verbleibenden Maßnahmen zur Abschwächung der Corona-Auswirkungen auslaufen lassen. Dafür ist vorher eine umfassende Prüfung der ACC-Regelungen (Temporär zusätzlich zugelassene Kreditforderungen) notwendig. 

Titelbild: © sdecoret / stock.adobe.com

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH

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