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Seit Beginn der Corona-Pandemie kämpfen Unternehmen in Deutschland mit den Folgen der Krise. Umsatzausfälle, Kurzarbeit und schlimmstenfalls Insolvenz – für viele Betriebe war es keine leichte Zeit. Doch durch die Unterschätzung der Bundesregierung konnten einige Firmen vor dem vorzeitigen Ende bewahrt werden. Allerdings ist noch nicht wirklich ein Ende der Pandemie in Sicht. Aufgrund der Omikron-Variante schauen Unternehmer nicht unbedingt optimistisch auf 2022. Wird der Bund weitere Hilfspakete anbieten?

Bei Antrag Geld

Mit dem Ausbruch einer für alle Lebensbereiche derart fatalen Pandemie konnte kaum jemand rechnen. Umso wichtiger war es, dass die Bundesregierung den Menschen unterstützend zur Seite steht. Im Allgemeinen beispielsweise durch kostenlose Tests, im wirtschaftlichen Bereich waren möglichst unbürokratische und schnelle Hilfspakete nötig, um die plötzlichen Umsatzausfälle der Unternehmen auszugleichen. 

Digitale Anträge und gute Zusammenarbeit zwischen Bund- und Länderebene machten das möglich. „Wir setzen in enger Abstimmung mit den Ländern alles daran, dass die Hilfen zügig bei den Unternehmen ankommen“, sagte Staatssekretär Sven Giegold laut Bericht der Tagesschau. So konnte die Regierung seit Anfang 2020 bereits vier Millionen Anträge auf Zuschüsse bewilligen. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms wurden weitere 156.000 Zusagen erteilt.

130 Milliarden Pandemie-Notgroschen

Insgesamt unterstützte der Bund die deutsche Wirtschaft mit etwa 130 Milliarden Euro. 60 Milliarden davon wurden bereits ausgezahlt und weitere 55 Milliarden Euro wurden als Kredite bewilligt. Hinzu kamen noch rund 24 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld, etwa 18 Milliarden Euro für Sozialleistungen aus der Kurzarbeit sowie Bürgschaften und Rekapitalisierungen. 

Die nächste Runde

Die neue Mutation des Coronavirus hat natürlich auch weitere Auswirkungen auf die Wirtschaft. Für das kommende Jahr herrscht bisher noch wenig Optimismus. Doch eine komplette Einstellung der Bundeshilfen müssen Unternehmern noch nicht befürchten. Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich bereits auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe geeinigt. Außerdem wird auch weiterhin – bis zum 31. März 2022 – der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. 

Titelbild: © sdecoret / stock.adobe.com
Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH

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