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Schon lange wird über den Fachkräftemangel geredet, insbesondere Unternehmen klagen oft, dass sie keine passenden Arbeitskräfte finden. So hat laut DIHK-Arbeitsmarktreport 2019 knapp jedes zweite Unternehmen Probleme Stellen längerfristig zu besetzen, da sie keine geeigneten Arbeitnehmer finden. Am Montag, dem 16. Dezember 2019, hat die Bundesregierung mit der Wirtschaft eine Absichtserklärung unterschrieben, die ein effektives Wirken des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gewährleisten soll.

Das Problem

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung liegt die Geburtenziffer in Deutschland je Frau bei 1,5 Kindern. Für das Jahr 2060 wird entsprechend prognostiziert, dass jeder Dritte mindestens 65 Jahre alt ist. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung hat Deutschland bis 2060 einen jährlichen Einwanderungsbedarf von mindestens 260.000 Menschen, um den „demographisch bedingten Rückgang des Arbeitskräfteangebots auf ein für die Wirtschaft verträgliches Maß zu begrenzen“. Dabei wird erwartet, dass von diesen 260.000 Menschen etwa 114.000 aus anderen EU-Ländern kommen und 146.000 Zuwanderer aus Drittstaaten außerhalb der EU sind.

Laut Dr. Alexander Kubis, Wissenschaftler am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, ist die Zuwanderung aus Drittstaaten notwendig, weil auch in anderen EU-Ländern „[…] die Gesellschaft altert und der eigene Markt Arbeitskräfte braucht. In Tschechien zum Beispiel gibt es die niedrigste Arbeitslosenquote in Europa – auch hier fehlen Facharbeiter.“

Dabei ist Deutschland laut einer OECD-Studie für ausgebildete Fachkräfte, die mindestens einen Masterabschluss haben, mit Platz zwölf (unter den OECD-Ländern) nur mittelmäßig attraktiv. Als Grund wird angegeben, dass ausländische Abschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft stark abgewertet werden.

Die vorgesehene Lösung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, hat einige maßgebliche Neuerungen. Während ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt wird, ist eine Abschaffung der Vorrangprüfung vorgesehen. „Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht.“ Auch gibt es bei Arbeitnehmern mit qualifizierter Berufsausbildung einen Wegfall für die Begrenzung auf Mangelberufe. Des Weiteren wird qualifizierten Arbeitskräften, die deutsche Sprachkenntnisse haben und sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können, gewährt nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche zu kommen.

Deutsche Auswanderer sind hauptsächlich Fachkräfte

Wie eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ergeben hat, leben 3,8 Millionen Deutsche in anderen OECD Ländern, was 5,1 Prozent der Bevölkerung Deutschlands entspricht. Dabei sind in den letzten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr 180.000 Personen ausgewandert und knapp 130.000 wieder zurückgekehrt. Von den Auswanderern hatten 16 Prozent einen Bachelorabschluss, 46 Prozent einen Masterabschluss und 13 Prozent einen Doktortitel. „Der Vergleichswert für diese akademischen Abschlüsse zusammen liegt in der Bevölkerung in Deutschland bei nur 25 Prozent.“ Gründe für den Umzug sind hauptsächlich finanzieller Natur, oder betreffen den Lebensstil. Das zahlt sich auch meistens ökonomisch aus, denn der Nettoverdienst der Auswanderer erhöht sich um knapp 1200 Euro monatlich.

 

Titelbild: © BillionPhotos.com / Fotolia.com

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH

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